Wichtig ist es, dass auch ein Mann im Team ist, da gerade Männer, die in die Beratung kommen, den Wunsch haben mit einem männlichen Berater dieses intime Gespräch zu führen.
Der Besuch in der Beratungsstelle ist für alle Klienten kostenlos.
Die Einrichtung erhält auch Subvention vom Bund und dem Land OÖ, auch private Sponsoren und KlientInnen leisten oftmals freiwillig einen Geldbeitrag und Spende. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht und verlangen auch keine Daten von den Klienten, da diese oftmals an-onym bleiben wollen. Auch anonyme Beratung mittels Mail ist möglich. Das Alter der Klienten reicht von 13 bis über 50 Jahre.
Aus welchen Gründen suchen Menschen ZOE auf?
Die Beratungsstelle wird aufgesucht bei rechtlichen oder finanziellen Fragen, wie zum Beispiel:
Ausbildung in jungen Jahren mit einem Kind?
Welche zusätzliche Hilfe kann angeboten werden (Familien-beihilfe u.a. Formen der Unterstützung)?
Auch das Thema "Vater" sollte besprochen werden. Bei einem Zerbrechen der Partnerschaft sollten trotzdem beide Eltern-teile für das Kind sorgen.
Viele Frauen wissen nicht, wie sie sich in der Schwangerschaft ernähren oder sportlich be-tätigen sollen.
Für diese Fragen steht die Hebamme zur Verfügung, die außerdem die Angst der Frau vor der Geburt nimmt, gerade für jene Frauen, die das erste Kind erwarten.
Es kommt bei einer unge-wollten Schwangerschaft zur Konfliktsituation, ob Frauen bzw. Paare das Kind behalten möchten oder sich gegen das Kind für eine Abtreibung entscheiden. Das ist ein häufiges Thema in der Beratung bei ZOE.
Gesetzliche Regelung in Österreich zum Schwangerschaftsabbruch
Aber sollten sie wirklich abtreiben wollen, müssen einige Regeln eingehalten werden.
Grundsätzlich ist Abtreibung in Österreich nicht erlaubt. Der Abbruch ist aber legal d.h. straffrei, solange er innerhalb der ersten drei Monate durchgeführt wird (Fristenregelung). Es kann aber auch bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn festgestellt wird, dass das Kind körperlich beeinträchtig ist (eugenische Indikation) oder die Mutter in hoher Gefahr schwebt (medizinische Indikation).
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sie bei der Austragung ihres Kindes an einer Schwangerschaftsvergiftung sterben könnte.
Rund ein Drittel aller schwangeren Frauen in Österreich kommen zur Entscheidung ihr Kind abzutreiben, um genau zu sein gibt es 30000-35000 Abbrüche im Jahr (bei ca. 75.000 Geburten pro Jahr).
Vor einer Abtreibung ist es Pflicht ein Beratungsgespräch mit dem Arzt zu führen. Im Gegensatz zu Deutschland darf
dieser Arzt die Abtreibung auch durchführen.
Beratung bei ZOE
Die Beratung bei ZOE ist entscheidungsoffen, das bedeutet, dass die BeraterInnen die KlientInnen nicht eine Entscheidung aufdrängen sondern helfen, dass diese eine
eigene selbstverantwortete Entscheidung treffen können.
Viele Eltern entschließen sich nach diesem Gespräch doch für eine Geburt, manche jedoch auch dazu, das Baby zur Adoption freizugeben.
Paare, die ein Kind adoptieren wollen, müssen zuvor eine sogenannte Adoptionsaus-bildung absolvieren. Dort wird ihnen beigebracht, wie man unter diesen besonderen Umständen ein Kind aufzieht. Denn es ist nicht leicht ein Adoptivkind großzuziehen, da diese oft spüren nicht bei ihren leiblichen Eltern zu sein.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben. Die leiblichen Eltern sind somit dazu berechtigt, ihr eigenes Kind zurückzubekommen, wenn die Situation geklärt ist (darüber entscheidet das Jugendamt).
Trauerbegleitung und Pränataldiagnostik
Auch wenn 98 % aller Geburt komplikationslos verlaufen, kommt es immer wieder zu Todgeburten, davon sterben bereits 5% der Kinder im Mutterleib und 95% kurz nach der Geburt. Paare, die ein Kind verloren haben, erhalten bei ZOE Begleitung in ihrer Trauer.
Es war für uns schrecklich zu erfahren, dass ein unter 500g
schweres totes Baby sowie auch jedes abgetriebene Kind mit dem Krankenhausmüll entsorgt wird.
Auch das Thema "Pränataldiagnostik" kommt in der Beratung immer wieder vor. Was tun also, wenn vorgeburtlichen Untersuchungen den Verdacht ergeben, dass das Kind behindert ist?
Auch wenn es bei den Untersuchungen oft nicht gut für das Baby aussieht, schaffen es die Ärzte das Kind wohlauf auf die Welt zu bekommen.
Es ist nicht allein aber auch eine Frage des Alters einer Schwangeren, wie hoch das Risiko ist, ein Kind mit Down-Syndrom zu gebären. Im Alter von 25 Jahren liegt die Wahrscheinlichkeit für ein Kind mit Down-Syndrom bei weniger als 0,1 Prozent, im Alter von 40 Jahren bei 1 Prozent.
Die Entwicklung eines Kindes mit Down-Syndrom verläuft insgesamt langsamer - gemüt-licher - als die seiner Altersgenossen.
Einige körperliche Besonderheiten unterscheiden es von anderen - jedoch lassen sich z.B. hohe Infektanfälligkeit, Fehlfunktion der Schilddrüse,Herzfehler, Veränderungen im Magen-Darmbereich bei früher Diagnose und gezielter therapeutischer Intervention meist medizinisch erfolgreich behandeln. Natürlich tragen nicht alle Kinder alle Merkmale des Syndroms.
Der Lehrausgang hat uns positiv überrascht. Die Beratung von Frau Michaela Kaiser war sehr interessant und wir haben neues Wissen dazu gewonnen.
Für weitere Fragen rund um dieses Thema suchen Sie die Beratungsstelle "ZOE" in Linz auf: ZOE - Beratung rund um Schwangerschaft und Geburt
Gruberstrasse 15/1
4020 Linz
Tel.: 0732/77 83 00
Mail: office@zoe.at