das Talionsgesetz (Auge um Auge, Zahn um Zahn) und die Prävention. Weiters wies er uns darauf hin, dass Menschen nicht immer zuzutrauen ist, ob sie wirklich wissen, was richtig oder falsch ist. Dies war eine bereits bekannte Aussage des Philosophen Reinhard Merkels.
Darauf folgte die theologische Seite von Herr Prof. Weißhäupl, der uns mit biblischen Beispielen das Thema näher brachte. Die ersten Anzeichen von Strafe und Vergeltung findet man in der Geschichte von "Kain und Abel", in der Kain seinen jüngeren Bruder Abel aus Neid erschlägt.
Jesus Umgang mit der Strafe hingegen war die Hinterfragung der Gesetze und die Barmherzigkeit und Vergebung ("Versöhnen statt Strafen") Besonders gefallen hat uns der Gedanke, dass sich der Schuldige meist durch die Tat selbst bestraft.
Anschließend folgte die straf-rechtswissenschaftliche Komponente referiert von Dr. Birklbauer. Von ihm wurden uns interessante Fakten prä-sentiert, wie zum Beispiel dass Unwissen nicht vor Strafe schützt und dass in Österreich über 9000 Menschen im Gefängnis sitzen.
Außerdem erzählte er uns, dass Strafen vom Wandel der Zeit abhängig sind. Ein Beispiel dafür ist Ehebruch, der in Österreich bis 1996 strafbar war.
Der allgemeine Schuldbegiff ist ein Vergleichender. Das heißt, dass bestraft wird, was von der Norm abweicht.
Abgeschlossen wurde das Ganze mit einer Diskussions-runde moderiert von Frau Prof. Lettenmayr, die den Schülern die Gelegenheit bot eigene Fragen zu stellen. Dabei kamen einige wichtige Aspekte zur Sprache, auch wie weit Strafe eigentlich sinnvoll ist.